Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürger mit geringem Einkommen. Es handelt sich um eine Sozialleistung, die sowohl Mietern als auch Eigentümern zusteht, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu gewährleisten. Das Wohngeld ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt und wird von den örtlichen Wohngeldstellen bewilligt.

Arten von Wohngeld

1. Mietzuschuss

Für Mieter von Wohnraum als Zuschuss zur Miete einschließlich Betriebskosten.

2. Lastenzuschuss

Für Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen als Zuschuss zu den Belastungen (Zinsen, Tilgung, Bewirtschaftungskosten).

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundvoraussetzungen

  • Wohnsitz: In Deutschland
  • Kein Ausschluss: Kein Bezug von Sozialleistungen mit Wohnkostenübernahme
  • Bedürftigkeit: Einkommen liegt unter bestimmten Grenzen
  • Angemessene Wohnkosten: Miete/Belastung ist nicht überhöht

Ausschlusstatbestände

Kein Wohngeld erhalten Personen, die bereits andere Sozialleistungen mit Wohnkostenübernahme beziehen:

  • Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (bei auswärtiger Unterbringung)

Wohngeld Berechnung 2024

Berechnungsformel

Das Wohngeld wird nach einer komplexen Formel berechnet, die drei Faktoren berücksichtigt:

  • M: Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete/Belastung
  • Y: Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Z: Anzahl der Haushaltsmitglieder

Mietstufen in Deutschland

Deutschland ist in sechs Mietstufen eingeteilt, die das örtliche Mietenniveau widerspiegeln:

  • Mietstufe I: Niedrigstes Mietenniveau
  • Mietstufe VI: Höchstes Mietenniveau (z.B. München, Frankfurt)

Berlin ist größtenteils in Mietstufe IV eingestuft.

Höchstbeträge für Berlin (Mietstufe IV) 2024

Haushaltsmitglieder Höchstbetrag Miete Höchstbetrag Belastung
1 Person 395 € 470 €
2 Personen 478 € 577 €
3 Personen 567 € 687 €
4 Personen 656 € 796 €
5 Personen 746 € 906 €

Einkommensgrenzen und Berücksichtigung

Berücksichtigungsfähiges Einkommen

Folgende Einkommen werden berücksichtigt:

  • Einkommen aus Erwerbstätigkeit
  • Renten und Pensionen
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • Kindergeld
  • Unterhaltszahlungen
  • Kapitaleinkünfte

Freibeträge vom Einkommen

  • Grundfreibetrag: Je nach Haushaltsgröße
  • Erwerbstätigenfreibetrag: 10% des Bruttoarbeitseinkommens
  • Alleinerziehendenfreibetrag: 1.320 € pro Jahr
  • Behindertenfreibetrag: Je nach Grad der Behinderung
  • Pflegefreibetrag: Bei Pflege von Angehörigen

Antrag auf Wohngeld stellen

Wo beantragen?

Der Wohngeldantrag wird bei der örtlichen Wohngeldstelle gestellt. In Berlin sind dies die Wohngeldstellen der Bezirksämter.

Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Wohngeldantrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung aller Haushaltsmitglieder
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

Einkommensnachweise (letzte 6 Monate):

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Rentenbescheide
  • Arbeitslosengeld-Bescheinigungen
  • Kindergeldbescheinigung
  • Unterhaltsnachweise
  • Bescheinigungen über sonstige Einkünfte

Wohnkostennachweise:

  • Mietbescheinigung des Vermieters
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Bei Eigentum: Nachweis der Belastungen

Besondere Situationen

Wohngeld für Studenten

Studenten haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Wohngeld:

  • Kein BAföG-Anspruch
  • BAföG wird nur als Darlehen gewährt
  • Überschreitung der Förderungshöchstdauer
  • Wohnen mit nicht studierenden Familienmitgliedern

Wohngeld für Rentner

Rentner können Wohngeld erhalten, wenn:

  • Die Rente zu niedrig für Grundsicherung ist
  • Zusätzliche Einkommen die Bedürftigkeit ausschließen
  • Sie nicht gleichzeitig Grundsicherung beziehen

Wohngeld trotz geringfügiger Beschäftigung

Auch bei Minijobs oder geringer Erwerbstätigkeit kann Wohngeld beantragt werden, wenn das Einkommen für den Lebensunterhalt ausreicht, aber die Wohnkosten zu hoch sind.

Dauer und Wiederbeantragung

Bewilligungszeitraum

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum beginnt ab dem Monat der Antragstellung.

Wiederholungsantrag

Rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligung sollten Sie einen Wiederholungsantrag stellen, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten.

Änderungsmitteilungen

Folgende Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden:

  • Einkommensänderungen (mehr als 15%)
  • Änderung der Wohnsituation
  • Änderung der Haushaltszusammensetzung
  • Bezug anderer Sozialleistungen

Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

1. Rechtzeitig beantragen

Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.

2. Vollständige Unterlagen

Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung erheblich. Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein.

3. Höhe der Miete prüfen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Miete die örtlichen Höchstbeträge nicht überschreitet.

4. Alle Einkommen angeben

Verschweigen von Einkommen kann zur Rückforderung bereits gezahlten Wohngelds führen.

5. Beratung nutzen

Lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten, um Fehler zu vermeiden.

Wohngeld-Reform 2023

Wichtige Neuerungen

  • Erhöhung der Leistungen: Durchschnittlich um etwa 190 Euro pro Monat
  • Heizkostenkomponente: Berücksichtigung gestiegener Heizkosten
  • Klimakomponente: Zuschlag für energieeffiziente Gebäude
  • Erweiterte Einkommensgrenzen: Mehr Menschen haben Anspruch
  • Dynamisierung: Regelmäßige Anpassung an Miet- und Einkommensentwicklung

CO2-Komponente

Erstmals wurde eine Klimakomponente eingeführt, die höhere Wohnkosten durch CO2-Bepreisung berücksichtigt.

Häufige Fehler vermeiden

  • Zu späte Antragstellung: Wohngeld gilt nur ab Antragsmonat
  • Unvollständige Angaben: Führen zu Verzögerungen
  • Nicht gemeldete Änderungen: Können zu Rückforderungen führen
  • Parallel andere Leistungen beantragen: Kann zum Wohngeld-Ausschluss führen
  • Überhöhte Miete: Wird nicht vollständig berücksichtigt

Rechtsmittel bei Ablehnung

Widerspruch

Gegen ablehnende Bescheide können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Nach erfolglosem Widerspruch ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

Professionelle Wohngeld-Beratung

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