Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürger mit geringem Einkommen. Es handelt sich um eine Sozialleistung, die sowohl Mietern als auch Eigentümern zusteht, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu gewährleisten. Das Wohngeld ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt und wird von den örtlichen Wohngeldstellen bewilligt.
Arten von Wohngeld
1. Mietzuschuss
Für Mieter von Wohnraum als Zuschuss zur Miete einschließlich Betriebskosten.
2. Lastenzuschuss
Für Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen als Zuschuss zu den Belastungen (Zinsen, Tilgung, Bewirtschaftungskosten).
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Grundvoraussetzungen
- Wohnsitz: In Deutschland
- Kein Ausschluss: Kein Bezug von Sozialleistungen mit Wohnkostenübernahme
- Bedürftigkeit: Einkommen liegt unter bestimmten Grenzen
- Angemessene Wohnkosten: Miete/Belastung ist nicht überhöht
Ausschlusstatbestände
Kein Wohngeld erhalten Personen, die bereits andere Sozialleistungen mit Wohnkostenübernahme beziehen:
- Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (bei auswärtiger Unterbringung)
Wohngeld Berechnung 2024
Berechnungsformel
Das Wohngeld wird nach einer komplexen Formel berechnet, die drei Faktoren berücksichtigt:
- M: Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete/Belastung
- Y: Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Z: Anzahl der Haushaltsmitglieder
Mietstufen in Deutschland
Deutschland ist in sechs Mietstufen eingeteilt, die das örtliche Mietenniveau widerspiegeln:
- Mietstufe I: Niedrigstes Mietenniveau
- Mietstufe VI: Höchstes Mietenniveau (z.B. München, Frankfurt)
Berlin ist größtenteils in Mietstufe IV eingestuft.
Höchstbeträge für Berlin (Mietstufe IV) 2024
Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag Miete | Höchstbetrag Belastung |
---|---|---|
1 Person | 395 € | 470 € |
2 Personen | 478 € | 577 € |
3 Personen | 567 € | 687 € |
4 Personen | 656 € | 796 € |
5 Personen | 746 € | 906 € |
Einkommensgrenzen und Berücksichtigung
Berücksichtigungsfähiges Einkommen
Folgende Einkommen werden berücksichtigt:
- Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- Renten und Pensionen
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
- Kapitaleinkünfte
Freibeträge vom Einkommen
- Grundfreibetrag: Je nach Haushaltsgröße
- Erwerbstätigenfreibetrag: 10% des Bruttoarbeitseinkommens
- Alleinerziehendenfreibetrag: 1.320 € pro Jahr
- Behindertenfreibetrag: Je nach Grad der Behinderung
- Pflegefreibetrag: Bei Pflege von Angehörigen
Antrag auf Wohngeld stellen
Wo beantragen?
Der Wohngeldantrag wird bei der örtlichen Wohngeldstelle gestellt. In Berlin sind dies die Wohngeldstellen der Bezirksämter.
Erforderliche Unterlagen
Allgemeine Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Wohngeldantrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung aller Haushaltsmitglieder
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
Einkommensnachweise (letzte 6 Monate):
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Rentenbescheide
- Arbeitslosengeld-Bescheinigungen
- Kindergeldbescheinigung
- Unterhaltsnachweise
- Bescheinigungen über sonstige Einkünfte
Wohnkostennachweise:
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Betriebskostenabrechnungen
- Bei Eigentum: Nachweis der Belastungen
Besondere Situationen
Wohngeld für Studenten
Studenten haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Wohngeld:
- Kein BAföG-Anspruch
- BAföG wird nur als Darlehen gewährt
- Überschreitung der Förderungshöchstdauer
- Wohnen mit nicht studierenden Familienmitgliedern
Wohngeld für Rentner
Rentner können Wohngeld erhalten, wenn:
- Die Rente zu niedrig für Grundsicherung ist
- Zusätzliche Einkommen die Bedürftigkeit ausschließen
- Sie nicht gleichzeitig Grundsicherung beziehen
Wohngeld trotz geringfügiger Beschäftigung
Auch bei Minijobs oder geringer Erwerbstätigkeit kann Wohngeld beantragt werden, wenn das Einkommen für den Lebensunterhalt ausreicht, aber die Wohnkosten zu hoch sind.
Dauer und Wiederbeantragung
Bewilligungszeitraum
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum beginnt ab dem Monat der Antragstellung.
Wiederholungsantrag
Rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligung sollten Sie einen Wiederholungsantrag stellen, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten.
Änderungsmitteilungen
Folgende Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden:
- Einkommensänderungen (mehr als 15%)
- Änderung der Wohnsituation
- Änderung der Haushaltszusammensetzung
- Bezug anderer Sozialleistungen
Tipps für eine erfolgreiche Beantragung
1. Rechtzeitig beantragen
Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
2. Vollständige Unterlagen
Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung erheblich. Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein.
3. Höhe der Miete prüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihre Miete die örtlichen Höchstbeträge nicht überschreitet.
4. Alle Einkommen angeben
Verschweigen von Einkommen kann zur Rückforderung bereits gezahlten Wohngelds führen.
5. Beratung nutzen
Lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten, um Fehler zu vermeiden.
Wohngeld-Reform 2023
Wichtige Neuerungen
- Erhöhung der Leistungen: Durchschnittlich um etwa 190 Euro pro Monat
- Heizkostenkomponente: Berücksichtigung gestiegener Heizkosten
- Klimakomponente: Zuschlag für energieeffiziente Gebäude
- Erweiterte Einkommensgrenzen: Mehr Menschen haben Anspruch
- Dynamisierung: Regelmäßige Anpassung an Miet- und Einkommensentwicklung
CO2-Komponente
Erstmals wurde eine Klimakomponente eingeführt, die höhere Wohnkosten durch CO2-Bepreisung berücksichtigt.
Häufige Fehler vermeiden
- Zu späte Antragstellung: Wohngeld gilt nur ab Antragsmonat
- Unvollständige Angaben: Führen zu Verzögerungen
- Nicht gemeldete Änderungen: Können zu Rückforderungen führen
- Parallel andere Leistungen beantragen: Kann zum Wohngeld-Ausschluss führen
- Überhöhte Miete: Wird nicht vollständig berücksichtigt
Rechtsmittel bei Ablehnung
Widerspruch
Gegen ablehnende Bescheide können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Nach erfolglosem Widerspruch ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.
Professionelle Wohngeld-Beratung
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