Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung von Familien in Deutschland. Es wird monatlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus gezahlt. Das Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

Kindergeld-Höhe 2024

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt das Kindergeld einheitlich für alle Kinder:

250 Euro pro Kind und Monat

Diese Erhöhung von zuvor 219/225 Euro macht das Kindergeld zu einer wichtigen Unterstützung für Familien.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: In Deutschland, EU-Land oder EWR-Staat
  • Kindergeldberechtigt: In der Regel die Eltern, bei getrennt lebenden Eltern derjenige, bei dem das Kind lebt
  • Kindschaftsverhältnis: Leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder

Altersgrenze und Besonderheiten

  • Bis 18 Jahre: Kindergeld ohne weitere Voraussetzungen
  • Bis 21 Jahre: Wenn das Kind arbeitslos ist und bei der Agentur für Arbeit gemeldet
  • Bis 25 Jahre: Während Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst
  • Unbegrenzt: Bei Kindern mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können

Kindergeld für ausländische Familien

EU/EWR-Bürger

EU- und EWR-Bürger haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland leben oder arbeiten. Das gilt auch, wenn die Kinder im Heimatland leben.

Drittstaatsangehörige

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie:

  • Eine Niederlassungserlaubnis besitzen
  • Eine Aufenthaltserlaubnis haben, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt
  • Als Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt sind
  • Sich seit mindestens 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten

Kindergeld beantragen: Schritt-für-Schritt

Schritt 1: Antrag stellen

Den Antrag auf Kindergeld stellen Sie bei der Familienkasse Ihres Wohnorts. Dies kann auch online erfolgen.

Schritt 2: Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Kindergeld (KG 1): Vollständig ausgefüllt
  • Geburtsurkunde des Kindes: Im Original oder beglaubigte Kopie
  • Steuerliche Identifikationsnummer: Von Antragsteller und Kind
  • Bei ausländischen Kindern: Haushaltsbescheinigung
  • Bei volljährigen Kindern: Zusätzliche Nachweise je nach Situation

Schritt 3: Bearbeitung und Auszahlung

Die Familienkasse prüft den Antrag und zahlt das Kindergeld rückwirkend ab Geburtsmonat des Kindes aus, wenn der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt gestellt wird.

Besondere Situationen

Volljährige Kinder in Ausbildung

Für Kinder über 18 Jahren in Ausbildung oder Studium benötigen Sie zusätzliche Nachweise:

  • Ausbildungsnachweis: Bescheinigung der Ausbildungsstätte
  • Immatrikulationsbescheinigung: Bei Studierenden
  • Verdienstbescheinigung: Falls das Kind arbeitet

Arbeitslose Kinder (18-21 Jahre)

Für arbeitslose Kinder zwischen 18 und 21 Jahren benötigen Sie:

  • Bescheinigung der Agentur für Arbeit über die Arbeitslosmeldung
  • Nachweis über ernsthafte Ausbildungsplatzsuche

Kinder mit Behinderung

Für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, ist erforderlich:

  • Nachweis der Behinderung (Schwerbehindertenausweis)
  • Bescheinigung über die Unfähigkeit zur Selbstunterhaltung
  • Einkommensnachweise des Kindes

Kindergeld bei Trennung und Scheidung

Bei wem das Kind lebt

Grundsätzlich erhält derjenige Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt. Bei gemeinsamer Betreuung können die Eltern bestimmen, wer das Kindergeld erhalten soll.

Wechselmodell

Beim echten Wechselmodell (50/50-Betreuung) können die Eltern frei bestimmen, wer das Kindergeld erhält. Eine spätere Änderung ist nur mit Zustimmung des anderen Elternteils möglich.

Abtretung des Kindergelds

In besonderen Fällen kann das Kindergeld an den anderen Elternteil oder sogar direkt an das volljährige Kind ausgezahlt werden.

Wichtige Fristen und Mitteilungspflichten

Änderungen mitteilen

Sie müssen der Familienkasse unverzüglich mitteilen:

  • Änderung der Anschrift
  • Änderung der Bankverbindung
  • Ende der Ausbildung/des Studiums
  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (bei volljährigen Kindern)
  • Heirat des Kindes
  • Wegzug ins Ausland

Nachzahlungen

Kindergeld kann maximal 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Bei verspäteter Antragstellung kann nur ab dem Antragsmonat gezahlt werden.

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger für Sie ist:

Kindergeld (2024)

  • 250 Euro pro Kind und Monat
  • 3.000 Euro pro Jahr
  • Wird ausgezahlt

Kinderfreibetrag (2024)

  • 6.384 Euro pro Jahr für beide Eltern zusammen
  • 3.192 Euro pro Elternteil
  • Zusätzlich: Freibetrag für Erziehung, Betreuung und Ausbildung von 2.928 Euro
  • Reduziert das zu versteuernde Einkommen

Faustregel: Bei einem Steuersatz über 32% ist der Kinderfreibetrag meist günstiger.

Häufige Probleme und Lösungen

Kindergeld wurde nicht überwiesen

Mögliche Ursachen:

  • Änderung der Bankverbindung nicht mitgeteilt
  • Fehlende Nachweise bei volljährigen Kindern
  • Technische Probleme bei der Überweisung
  • Einstellung der Zahlung wegen nicht erfüllter Mitwirkungspflichten

Rückforderung von Kindergeld

Die Familienkasse kann zu Unrecht gezahltes Kindergeld zurückfordern. Das passiert häufig bei:

  • Nicht gemeldeter Beendigung der Ausbildung
  • Überschreitung der Einkommensgrenze (bei Kindern in Zweitausbildung)
  • Wegzug ins Ausland ohne Mitteilung

Einspruch und Klage

Gegen Bescheide der Familienkasse können Sie binnen eines Monats Einspruch einlegen. Bei erfolglosem Einspruch ist eine Klage vor dem Finanzgericht möglich.

Professionelle Hilfe bei Kindergeld-Fragen

Haben Sie Fragen zum Kindergeld oder Probleme mit der Familienkasse? Unser Expertenteam hilft Ihnen bei allen Anliegen rund um das Kindergeld.