Überblick: Arbeitslosengeld I vs. Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
In Deutschland gibt es zwei grundlegende Formen der Unterstützung bei Arbeitslosigkeit: das Arbeitslosengeld I (ALG I) und das Arbeitslosengeld II, das seit 2023 als Bürgergeld bezeichnet wird. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Leistungshöhen.
Arbeitslosengeld I (ALG I)
Voraussetzungen für ALG I
Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Arbeitslosigkeit: Sie sind arbeitslos oder arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche
- Verfügbarkeit: Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
- Anwartschaftszeit: In den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt
- Persönliche Arbeitslosmeldung: Meldung bei der Agentur für Arbeit
Höhe des Arbeitslosengeld I
Die Höhe richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate:
- Mit Kindern: 67% des pauschalierten Nettoentgelts
- Ohne Kinder: 60% des pauschalierten Nettoentgelts
Dauer des Arbeitslosengeld I
Versicherungszeit | Alter | Anspruchsdauer |
---|---|---|
12 Monate | - | 6 Monate |
16 Monate | - | 8 Monate |
20 Monate | - | 10 Monate |
24 Monate | - | 12 Monate |
30 Monate | ab 50 Jahre | 15 Monate |
36 Monate | ab 55 Jahre | 18 Monate |
48 Monate | ab 58 Jahre | 24 Monate |
Arbeitslosengeld II / Bürgergeld
Wann kommt Bürgergeld in Frage?
- Kein Anspruch auf ALG I vorhanden
- ALG I reicht nicht zum Lebensunterhalt
- ALG I ist ausgelaufen
- Erwerbsfähig, aber hilfebedürftig
Höhe des Bürgergelds 2024
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
- Paare (je Partner): 506 Euro
- Jugendliche 14-17 Jahre: 471 Euro
- Kinder 6-13 Jahre: 390 Euro
- Kinder 0-5 Jahre: 357 Euro
Zusätzlich werden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.
Wichtige Tipps für den Antrag
1. Rechtzeitige Arbeitslosmeldung
Wichtig: Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos. Bei verspäteter Meldung droht eine Sperrzeit von einer Woche!
2. Arbeitssuchendmeldung bei drohender Arbeitslosigkeit
Wenn Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, melden Sie sich bereits 3 Monate vorher arbeitssuchend. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und verhindert Sperrzeiten.
3. Vollständige Unterlagen
Bereiten Sie alle notwendigen Dokumente vor:
- Personalausweis
- Sozialversicherungsausweis
- Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers
- Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Lebenslauf
- Steueridentifikationsnummer
- Bankverbindung
4. Vermeidung von Sperrzeiten
Sperrzeiten entstehen bei:
- Eigenkündigung ohne wichtigen Grund
- Verhalten, das zur Kündigung führt
- Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund
- Verspäteter Arbeitslosmeldung
- Nichterscheinen zu Terminen
- Ablehnung zumutbarer Arbeit
5. Wichtige Grund für Kündigung
Ein wichtiger Grund liegt vor bei:
- Gesundheitlichen Problemen
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Erheblichen Verstößen gegen Arbeitsrecht
- Aufnahme einer besseren Beschäftigung
- Umzug aus familiären Gründen
Tipps zur Optimierung Ihrer Leistungen
Zusätzliche Leistungen beim ALG I
- Kinderzuschlag: Für Familien mit geringem Einkommen
- Wohngeld: Bei niedrigem ALG I möglich
- Qualifizierung: Weiterbildungen während der Arbeitslosigkeit
Freibeträge beim Bürgergeld
- Grundfreibetrag: 150 Euro pro Lebensjahr (mindestens 3.100 Euro)
- Zusätzlicher Freibetrag: 750 Euro pro Lebensjahr für Altersvorsorge
- Schonvermögen: Angemessene Wohnung und Auto
Besondere Situationen
Übergang von ALG I zu Bürgergeld
Nach Auslaufen des ALG I können Sie nahtlos Bürgergeld beantragen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Ende des ALG I, um eine Lücke in den Leistungen zu vermeiden.
Arbeitsaufnahme während der Arbeitslosigkeit
- ALG I: Bis zu 165 Euro monatlich anrechnungsfrei
- Bürgergeld: Erwerbstätigenfreibetrag je nach Einkommen
Häufige Fehler vermeiden
- Verspätete Meldung: Führt zu Sperrzeiten
- Unvollständige Angaben: Verzögern die Bearbeitung
- Termine versäumen: Kann zu Leistungskürzungen führen
- Schwarzarbeit: Ist strafbar und führt zu Rückforderungen
- Nicht gemeldete Änderungen: Müssen sofort mitgeteilt werden
Rechtsmittel bei Problemen
Widerspruch einlegen
Gegen ablehnende oder fehlerhafte Bescheide können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie ausführlich, warum der Bescheid falsch ist.
Klage vor dem Sozialgericht
Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie kostenfrei vor dem Sozialgericht klagen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Expertenhilfe bei Arbeitslosengeld-Anträgen
Unser erfahrenes Team hilft Ihnen dabei, alle verfügbaren Leistungen zu erhalten und Fehler zu vermeiden. Von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Bewilligung stehen wir Ihnen zur Seite.