Überblick: Arbeitslosengeld I vs. Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)

In Deutschland gibt es zwei grundlegende Formen der Unterstützung bei Arbeitslosigkeit: das Arbeitslosengeld I (ALG I) und das Arbeitslosengeld II, das seit 2023 als Bürgergeld bezeichnet wird. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Leistungshöhen.

Arbeitslosengeld I (ALG I)

Voraussetzungen für ALG I

Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Arbeitslosigkeit: Sie sind arbeitslos oder arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche
  • Verfügbarkeit: Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
  • Anwartschaftszeit: In den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt
  • Persönliche Arbeitslosmeldung: Meldung bei der Agentur für Arbeit

Höhe des Arbeitslosengeld I

Die Höhe richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate:

  • Mit Kindern: 67% des pauschalierten Nettoentgelts
  • Ohne Kinder: 60% des pauschalierten Nettoentgelts

Dauer des Arbeitslosengeld I

Versicherungszeit Alter Anspruchsdauer
12 Monate - 6 Monate
16 Monate - 8 Monate
20 Monate - 10 Monate
24 Monate - 12 Monate
30 Monate ab 50 Jahre 15 Monate
36 Monate ab 55 Jahre 18 Monate
48 Monate ab 58 Jahre 24 Monate

Arbeitslosengeld II / Bürgergeld

Wann kommt Bürgergeld in Frage?

  • Kein Anspruch auf ALG I vorhanden
  • ALG I reicht nicht zum Lebensunterhalt
  • ALG I ist ausgelaufen
  • Erwerbsfähig, aber hilfebedürftig

Höhe des Bürgergelds 2024

  • Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
  • Paare (je Partner): 506 Euro
  • Jugendliche 14-17 Jahre: 471 Euro
  • Kinder 6-13 Jahre: 390 Euro
  • Kinder 0-5 Jahre: 357 Euro

Zusätzlich werden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.

Wichtige Tipps für den Antrag

1. Rechtzeitige Arbeitslosmeldung

Wichtig: Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos. Bei verspäteter Meldung droht eine Sperrzeit von einer Woche!

2. Arbeitssuchendmeldung bei drohender Arbeitslosigkeit

Wenn Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, melden Sie sich bereits 3 Monate vorher arbeitssuchend. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und verhindert Sperrzeiten.

3. Vollständige Unterlagen

Bereiten Sie alle notwendigen Dokumente vor:

  • Personalausweis
  • Sozialversicherungsausweis
  • Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers
  • Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag
  • Arbeitszeugnis
  • Lebenslauf
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung

4. Vermeidung von Sperrzeiten

Sperrzeiten entstehen bei:

  • Eigenkündigung ohne wichtigen Grund
  • Verhalten, das zur Kündigung führt
  • Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund
  • Verspäteter Arbeitslosmeldung
  • Nichterscheinen zu Terminen
  • Ablehnung zumutbarer Arbeit

5. Wichtige Grund für Kündigung

Ein wichtiger Grund liegt vor bei:

  • Gesundheitlichen Problemen
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Erheblichen Verstößen gegen Arbeitsrecht
  • Aufnahme einer besseren Beschäftigung
  • Umzug aus familiären Gründen

Tipps zur Optimierung Ihrer Leistungen

Zusätzliche Leistungen beim ALG I

  • Kinderzuschlag: Für Familien mit geringem Einkommen
  • Wohngeld: Bei niedrigem ALG I möglich
  • Qualifizierung: Weiterbildungen während der Arbeitslosigkeit

Freibeträge beim Bürgergeld

  • Grundfreibetrag: 150 Euro pro Lebensjahr (mindestens 3.100 Euro)
  • Zusätzlicher Freibetrag: 750 Euro pro Lebensjahr für Altersvorsorge
  • Schonvermögen: Angemessene Wohnung und Auto

Besondere Situationen

Übergang von ALG I zu Bürgergeld

Nach Auslaufen des ALG I können Sie nahtlos Bürgergeld beantragen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Ende des ALG I, um eine Lücke in den Leistungen zu vermeiden.

Arbeitsaufnahme während der Arbeitslosigkeit

  • ALG I: Bis zu 165 Euro monatlich anrechnungsfrei
  • Bürgergeld: Erwerbstätigenfreibetrag je nach Einkommen

Häufige Fehler vermeiden

  • Verspätete Meldung: Führt zu Sperrzeiten
  • Unvollständige Angaben: Verzögern die Bearbeitung
  • Termine versäumen: Kann zu Leistungskürzungen führen
  • Schwarzarbeit: Ist strafbar und führt zu Rückforderungen
  • Nicht gemeldete Änderungen: Müssen sofort mitgeteilt werden

Rechtsmittel bei Problemen

Widerspruch einlegen

Gegen ablehnende oder fehlerhafte Bescheide können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie ausführlich, warum der Bescheid falsch ist.

Klage vor dem Sozialgericht

Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie kostenfrei vor dem Sozialgericht klagen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Expertenhilfe bei Arbeitslosengeld-Anträgen

Unser erfahrenes Team hilft Ihnen dabei, alle verfügbaren Leistungen zu erhalten und Fehler zu vermeiden. Von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Bewilligung stehen wir Ihnen zur Seite.